Kieferorthopädische Vorbehandlung
In einigen Fällen können Zahn- oder Kieferfehlstellungen erst nach einer chirurgischen Vorbehandlung korrigiert werden. Wir bieten Ihnen bei MKG Sachsenhausen unterschiedliche operative Maßnahmen.

Verlagerte Zähne freilegen
Wenn Zähne nicht regulär herauswachsen, sondern im Kieferknochen verbleiben oder verlagert darin liegen, können wir sie chirurgisch freilegen. Dabei entfernen wir das überliegende Weichgewebe und – falls notwendig – auch einen kleinen Anteil des Knochens, um den Zahn sichtbar und zugänglich zu machen. In vielen Fällen wird im Anschluss eine kieferorthopädische Haltevorrichtung, meist in Form einer kleinen Kette, am freigelegten Zahn befestigt. Diese dient dazu, den Zahn im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kontrolliert in den Zahnbogen einzugliedern. Durch dieses kombinierte Vorgehen aus chirurgischer Freilegung und kieferorthopädischer Einordnung kann der Zahn funktionell und ästhetisch optimal positioniert werden.
Überzählige Zähne entfernen
Das vollständige Gebiss eines Erwachsenen besteht in der Regel aus 32 Zähnen, einschließlich der vier Weisheitszähne – sofern diese angelegt und durchgebrochen sind. In manchen Fällen sind jedoch mehr Zähne als üblich im Kiefer angelegt. Man spricht dann von sogenannten überzähligen Zähnen. Diese überzähligen Zähne, die meist im Frontzahnbereich vorzufinden sind, können Nachbarzähne verschieben und sollten daher entfernt werden.
Miniimplantate einsetzen
Ist es das Ziel, einzelne Zähne unabhängig von den restlichen zu bewegen, sind Miniimplantate das Mittel der Wahl. Diese werden im Kieferknochen eingesetzt, die feste Zahnspange wird daran verankert. Nach der kieferorthopädischen Behandlung werden die Miniimplantate wieder entfernt.
Gerne erklären wir Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin: 069 - 20024072.